Namensrecht
Namensrecht in Österreich: Die wichtigsten Regeln für die Namenswahl
Welchen Nachnamen bekommt euer Kind, wenn ihr nicht verheiratet seid? Wie viele Vornamen sind erlaubt und welche Einschränkungen gibt es bei der Namenswahl? Dieser Beitrag fasst die zentralen Vorgaben des österreichischen Namensrechts zusammen. Er hilft euch dabei, die Fristen nach der Geburt zu kennen und zu verstehen, welche Möglichkeiten ihr bei der Bestimmung von Vor- und Familiennamen habt.
Die gesetzlichen Grundlagen für Vor- und Nachnamen
In Österreich ist das Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Personenstandsgesetz (PStG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet dabei klar zwischen der Vergabe des Vornamens und der Bestimmung des Familiennamens.
Nach den österreichischen Vorschriften müssen die angegebenen Namen als Vornamen gebräuchlich sein und dürfen dem Kindeswohl nicht abträglich sein. Für den ersten Vornamen gilt außerdem, dass er dem Geschlecht des Kindes nicht widersprechen darf. Bei einem seltenen internationalen Namen solltet ihr klären, welche Nachweise das Standesamt benötigt; seine Verwendung im Ausland ist keine automatische Eintragungszusage.
Beim Familiennamen greifen strengere und stärker formalisierte Regeln. Welchen Nachnamen euer Kind erhält, hängt maßgeblich von eurem Familienstand zum Zeitpunkt der Geburt ab und davon, ob ihr einen gemeinsamen Familiennamen führt. Das österreichische Recht bietet hier mittlerweile viel Flexibilität, insbesondere durch die Möglichkeit, dem Kind einen Doppelnamen zu geben, der sich aus euren beiden Nachnamen zusammensetzt.
Die verschiedenen Ausgangslagen im Alltag
Je nachdem, wie eure persönliche Situation aussieht, ergeben sich unterschiedliche Optionen für den Nachnamen eures Kindes. Hier sind die häufigsten Konstellationen:
Ihr seid verheiratet und führt einen gemeinsamen Familiennamen
Führt ihr einen gemeinsamen Familiennamen, erhält euer Kind grundsätzlich diesen Namen. Hat ein Elternteil daneben einen zulässigen Doppelnamen, kann auch dieser zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.
Ihr seid verheiratet, führt aber unterschiedliche Nachnamen
Ohne gemeinsamen Familiennamen kann der Name eines Elternteils oder ein Doppelname aus beiden Elternnamen bestimmt werden. Für einen solchen neu gebildeten Doppelnamen dürfen höchstens zwei Teile verwendet werden; sie werden durch einen Bindestrich verbunden. Wenn ihr bereits Kinder habt, sprecht bei der Anmeldung auch über die gewünschte Namensführung der Geschwister.
Ihr seid nicht verheiratet
Ohne eine andere Namensbestimmung erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen der Mutter. Wer eine andere zulässige Form bestimmen kann, hängt unter anderem von der Obsorge ab. Klärt deshalb neben einer nötigen Vaterschaftsanerkennung auch, wer zur Namenserklärung berechtigt ist.
Internationale Paare
Bei ausländischen Staatsangehörigkeiten kann ein anderes Namensrecht maßgeblich sein. Ausländische Staatsangehörige unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Staates; eine in Österreich vorgenommene Namensgebung wird dort nicht automatisch anerkannt. Geht deshalb nicht von einem freien Wahlrecht zwischen den Rechten beider Eltern aus. Lasst das Standesamt prüfen, welches Recht für euer Kind gilt und welche Nachweise erforderlich sind.
Vornamen bestimmen und eintragen
Während der Familienname starken rechtlichen Vorgaben folgt, habt ihr beim Vornamen den größten Gestaltungsspielraum. In der HeyName-App könnt ihr den Vornamen direkt mit dem Nachnamen und einem möglichen Zweitnamen ausprobieren, um zu sehen, wie die Kombination in der Praxis wirkt. So stellt ihr sicher, dass der Vor- und Familienname flüssig ineinander übergehen und gut auszusprechen sind.
Die Geburtsanzeige muss grundsätzlich innerhalb einer Woche erfolgen; bei einer Geburt im Krankenhaus übernimmt sie üblicherweise die Einrichtung. Auch erforderliche Nachweise sind grundsätzlich binnen einer Woche vorzulegen, sofern sie nicht bereits übermittelt wurden. Stehen die Vornamen noch nicht fest, müsst ihr sie längstens innerhalb von 40 Tagen nach der Geburt bekannt geben. Das ist eine eigene Frist und kein Aufschub der Geburtsanzeige.
Häufige Fragen zur Namensgebung in Österreich
Wie viele Vornamen darf unser Kind bekommen?
Wenn ihr mehrere Vornamen plant, kommt es auf die konkrete Namensfolge und ihre Prüfung an. Klärt die gewünschte Schreibweise und Kombination mit dem Standesamt. Bei einem verbundenen Doppelnamen gelten zusätzliche Vorgaben: Nach der amtlichen Information dürfen nur zwei einfache Vornamen miteinander verbunden oder zusammengesetzt werden.
Sind geschlechtsneutrale Vornamen erlaubt?
Ein neutraler Name ist nicht allein wegen seiner Verwendung für mehrere Geschlechter ausgeschlossen. Die österreichische Vorgabe bleibt aber bestehen: Der erste Vorname darf dem Geschlecht des Kindes nicht widersprechen. Welche Bedeutung das für euren konkreten Wunschnamen hat, solltet ihr vorab klären.
Können wir den Nachnamen des Kindes später noch ändern?
Das hängt vom Anlass ab. Ändert sich der Name eines Elternteils oder heiraten die Eltern, kann der Familienname des Kindes nach § 157 ABGB neu bestimmt werden. Eine spätere Heirat ändert den Namen des Kindes nicht automatisch. Daneben gibt es das behördliche Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz. Klärt, welcher Weg und welche Zustimmungen für euren Fall gelten.
Verbindliche Auskünfte im Einzelfall
Dieser Überblick bezieht sich auf die genannten österreichischen Regeln. Bei internationalen Familienbezügen, offenen Abstammungsfragen oder seltenen Namen sollte das zuständige Standesamt euren konkreten Fall prüfen. Fragt nach dem anwendbaren Recht, den erforderlichen Erklärungen und den Unterlagen.
Stand der Rechtsausführungen: 22. September 2026.